Krankenkassen Information
Achtung: Die Informationen auf dieser Seite sind für Kunden aus Deutschland,
in Österreich und der Schweiz gelten andere gesetzliche Bestimmungen!
Inhalt
Welche Produkte können von den ges. Krankenkassen übernommen werden?
- LS: Produktfuchs, der Produkterkenner, EinkaufsFuchs
- FE: Colorino - Farberkennungsgerät
- FE: Colortest 2000 - Farberkennungsgerät
- Farberkennungsgerät beta-color II
- Farberkennungsgerät Fame mit Sprachausgabe
- Milestone 312 Basis, Daisy Spieler, MP3 Rekorder / Player
- Milestone 312 RS Daisy Spieler, MP3 Rekorder / Player, Radio
+ SpeakOut
- Daisy Player Scholar von Telex
- Daisyplayer Victor Reader Classic X
- Daisyplayer Plextalk PTN2
- GES: sprechendes Fieberthermometer Typ I
- GES: Digital-Fieberthermometer mit Sprachausgabe
- QUICK Fieberthermometer mit Sprachausgabe
- LS: Leselöwe - Textlesesystem, Vorlesesystem
- LS: Leselöwe M - Textlesesystem, Vorlesesystem
- LS: Buchlöwe: Textlesesystem mit Buchkante (Vorlesegerät)
- LS: LeseTiger P - Textlesesystem, Vorlesesystem
- LS: LeseTiger M (A4 Format) - Vorlesesystem, Textlesegerät
- Festnetz: Topic Großtastentelefon, weiß
- Festnetz: Topic Großtastentelefon schwarz
- Festnetz: Topic Picture Not Großtastentelefon
- Festnetz: Brondi Super Bravo, Großtastentelefon mit Notruffunktion
- SuperNova, Großschrift mit ScreenReader und Sprachausgabe und
Braille
- HAL Screenreader mit Sprachausgabe und Braille
- LunarPlus, erweiterte Großschrift mit Sprachausgabe
- Lunar, Großschrift, Vergrößerungssoftware
- EasyView Simply - das einfache Bildschirmlesegerät mit TFT
- EasyView Classic - das einfache Bildschirmlesegerät mit TFT
- CCTV: Bildschirmlesegerät EasyView Mira Lite
- Bildschirmlesegerät EasyView Mira Pro inkl. Kreuztisch und TFT
Monitor
- Jot a Dot, sehr kleine Punktschriftmaschine - Pocket Brailler
- ZoomText Magnifier 9.1 Bildschirmvergrößerung
- ZoomText Magnifier / ScreenReader 9.1 Bildschirmvergrößerung
- ZoomText USB - schon verfügbar
- BRZ: InfoDot 40 multi - die vielseitige Braillezeile
- BRZ: InfoDot 40 se - die kleinste Braillezeile
- BRZ: InfoDot 40 ps - die vielseite Braillezeile
- GES: Blutdruck Computer HGV, Handgelenk
- GES: Blutdruck Computer HGC, Handgelenk
- GES: Blutdruck Computer MTV, Oberarm
- GES: Blutdruck Computer MTC, Oberarm
- GES: Handgelenk Blutdruck Meßgerat MedTalk COMFORT
- Medictimer, Medikamentenbox
Wann werden diese Produkte von den ges. Krankenkassen übernommen?
Diese Produkte werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wenn:
- Die entsprechende Indikation vorliegt.
- Sie die Notwendigkeit zur Anschaffung nachweisen / bestätigen können.
- Ihnen keines dieser Geräte zur Verfügung steht.
- Die Krankenkasse nicht auf ein vergleichbares Pool-Gerät zurückgreifen kann
- Die Kasse sich an die geltenden gesetzlichen Bestimmung hält, das klingt zwar
komisch aber leider halten sich nicht alle Krankenkassen an diese Bestimmungen.
Wie können Sie ein solches Gerät erhalten? / Wie erfolgt die Beantragung?
Ganz einfach:
- Sie gehen zu Ihrem Augenarzt und lassen sich dort ein Rezept ausstellen.
- Dieses Rezept senden Sie zu uns.
Den Rest erledigen wir! Das bedeutet, wir erstellen ein Angebot und senden dieses
zur zuständigen Stelle Ihrer Krankenkasse.
Die Fristen zur Bearbeitung bei der Kasse sind im SGB IX §14 Abs. 2 geregelt.
Danach muss die Kasse nach drei Wochen nach Antragseingang eine Entscheidung
getroffen haben.
Müssen Sie selber etwas hinzu bezahlen?
Ja. Bei der Versorgung mit hilfsmitteln besteht ebenfalls die
Zuzahlung von 10%, maximal 10 EURO wenn Sie nicht zuzahlungsbefreit sind.
Das bedeutet, dass Sie bei einem Lesesystem 10 EURO zuzahlen müssen.
Sollten Sie ein höherwertiges Modell oder Zusatzkomponenten, wie weitere
Sprachausgaben, Drucker oder andere Monitore haben wollen, müssen Sie
ebenfalls eine Zuzahlung leisten. Hierfür erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag
und könne verschiedene Varianten mit Ihnen diskutieren. Über alle
anfallenden Zusatzkosten werden Sie von uns im Voraus schriftlich informiert.
Eine nachträgliche Erhebung von Kosten findet bei uns nicht statt.
Grundsatzurteile
An den Gerichten gab es im laufe der jahre immer wieder Urteile auf die
man sich bei einer Ablehnung im Widerspruch oder später bei einer Klage berufen kann.
Diese Veröffentlichung hier ist
keine Rechtsauskunft oder Belehrung, sondern
soll nur als Hilfestelloung bei der Argumentation dienen.
Ein paar Tipps
- Bei einigen Produkten, wie z. B. Großtastentelefonen, kommt vom Kostenträger manchmal das Argument
"Es ist ein Produkt des täglichen Bedarfs und wird deshalb nicht von der Kasse getragen.";
auf dem ersten Blick ein einzusehendes Argument aber mit dem vorhandenen Telefon kommen Sie
(oder Ihre betroffenen Angehörigen) ja nicht mehr zurecht, bieten Sie dieses Gerät der
Kasse an, diese hat sicher Verwendung dafür.
- Einige Kassen, z. B. die DAK, lehen Hilfsmittel in einigen Fällen ab, weil sie (vermutlich) davon
ausgehen, dass die Versicherten sich nicht wehren, das ist leider bei einigen wenigen Kassen
normal und sollte Sie nicht abschrecken auf Ihr Recht zu bestehen - wir helfen Ihnen dabei.
- Die meisten Kassen haben einen sogenannten "Hilfsmittelpool" oder nehmen aus verschiedenen
Gründen gern Umversorgungen durch, leider zählt zu diesen Gründen evtl. auch Korupption. Bestehen
Sie auf dem Hilfsmittel Ihrer Wahl, leider werden Sie (und auch wir) von eingien Mitarbeitern
von Krankenkassen immer wieder bewußt oder unwissentlich angelogen und es werden falsche Auskünfte erteilt, die
zum Teil sogar als Rechtsauskunft bezeichnet werden.
Lassen Sie sich dadurch nicht verwirren und abschrecken.
- Es ist schon vorgekommen, dass Kassen andere Anbieter beauftragt haben Waren
an Versicherte zu liefern und die Versicherten wurden regelrecht überrumpelt.
Auch hier sei wieder die DAK als schlechtes Beispiel genannt. Lassen Sie keine
fremden Personen, auch wenn diese angeblich im Auftrag ihrer Krankenkasse
arbeiten, in ihre Wohnung. Unterschreiben Sie auf keinen Fall irgendwelche
Dokumente, es kam schon vor, dass gesagt wurde "Ich muss doch nachweisen dass ich hier war..."
und letztlich war es der Lieferschein auf dem auch noch der Umversorgung zugestimmt wurde.
Zum Glück arbeitet die überwiegede Zahl der Kassen korrekt und ich könnte hier auch Beispiele nennen,
es gibt aber leider auch "schwarze Schafe" und behindertenfeindliche Kassen.
Allen seriös arbeitenden Kassen und Mitarbeitern möchte ich hier meinen Dank aussprechen;
wie einige Leser dieser Zeilen wissen bin ich selbst blind und habe somit einige persönliche
Erfahrungen im Umgang mit Kassen sammeln müssen.
verwante Bezeichnungen
- langstock,blindenstock,taststock,faltstock,signal,teleskop,kugel,spitze,kellerer,vistac,revolution
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letzte Änderung: 9. März 2010
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